Bioenergie: Schwierige Gewinnung von hochwertigen Einsatzstoffen
Seit der Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zum Jahresbeginn werden die Materialien, die in Biomasse-Heizkraftwerken verwendet werden können, neu definiert. Allerdings kann das besser vergütete Material nur begrenzt beschafft werden.
Mit dem Inkrafttreten des Erneuerbar-Energien-Gesetzes (EEG) zum 1. Januar 2012 wurde auch neu festgelegt, was in Biomasseheizkraftwerken an Material verwendet werden kann. So wurde der bisherige Nachwachsende-Rohstoffe- oder Nawaro-Bonus abgeschafft. Stattdessen gibt es zwei Einsatzstoffvergütungsklassen. Die Bestimmung der Pflanzen, welche in die Vergütungsklasse I fallen, ist relativ einfach – sie umfasst im Wesentlichen die Energiepflanzen, die bisher über den Nawaro-Bonus gefördert wurden.
Wertvoller Klimaschutzbeitrag
In der Vergütungsklasse II eingeordnet werden alle Einsatzstoffe, die geringe Nutzungskonkurrenzen aufweisen und deren Verwendung einen hohen Beitrag für den Klimaschutz leistet. Aus Sicht der Betreiber ist es deshalb erstrebenswert, möglichst viel Material aus der Einsatzstoff-Vergütungsklasse zu verwenden. Allerdings ist das dafür nutzbare Material begrenzt und auch nicht beliebig vermehrbar. Es stammt vor allem aus Kurzumtrieb in maximal zehn Hektar großen Plantagen, Baum- und Strauchschnitt aus Naturschutzmaßnahmen sowie Landschaftspflegeholz, das bei Pflegearbeiten entlang von Straßen, Bahntrassen und Wasserwegen gewonnen wird.
Experten gehen davon aus, dass in der Regel maximal 20 Prozent des gesamten Brennstoffs aus der Vergütungsklasse II stammen kann und auch nur dann, wenn der Zulieferer eng mit den Kommunen und Autobahnmeistereien vor Ort zusammenarbeitet und von ihnen das Material bekommt. Unwirtschaftlich sei dagegen eine längere Anfahrt zum Kraftwerk. Außerdem müssen die Lieferanten detailliert nachweisen, welches Material sie geliefert haben und wo es herkommt. So wird beispielsweise Schnittgut aus Privatgärten nicht mehr berücksichtigt, weil es als notwendiger Teil des Kompostierungskreislaufs gilt.
Aus Sicht des Bundesumweltministeriums soll die Wachstumsdynamik bei der Biomasse ohnehin allmählich gestoppt und 2030 ganz eingestellt werden. Bis dahin soll die aktuelle Biomasse-Quote von acht Prozent aber verdoppelt werden.

