Offshore-Probleme: Bürger sollen zahlen
15 Prozent des Strombedarfs sollen bis 2030 durch Offshore-Windparks in Nord- und Ostsee gedeckt werden. Allerdings kommt die Netzanbindung nicht hinterher. Dafür könnten in Zukunft die Verbraucher über den Strompreis zur Kasse gebeten werden.
Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) und Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) haben sich auf Haftungsregelungen für Offshore-Windparks geeinigt, um die Anbindung von Offshore-Windparks zu beschleunigen. Investoren sollen dadurch mehr Sicherheit bekommen, wenn Offshore-Windparks aufgrund des verzögerten Netzausbaues an Land nicht fristgerecht an das Leistungsnetz angeschlossen werden können.
Betreiber können Schadensersatz-Ansprüche geltend machen, wenn ihre Offshore-Windenergieanlagen nicht vereinbarungsgemäß an das Netz angeschlossen wurden. Nach elf Tagen ohne Stromeinspeisung ins Netz wird die Entschädigung fällig. Diese beträgt 90 % der entgangenen Vergütung, die für den während der Zeit theoretisch erzeugten Strom gezahlt werden müsste.
Die Kosten können vom Netzbetreiber auf seine Stromkunden übertragen werden. Sollte der Netzbetreiber allerdings absichtlich den Netzanschluss der WEA hinauszögern, muss er 20% am Anteil der Strafe selbst tragen. 80 % darf er auf seine Stromkunden abwälzen. Handelt der Netzbetreiber vorsätzlich, muss er den gesamten Betrag zahlen.

