Ab 2025 gilt bundesweit ein einheitliches Rentenrecht. Nachdem der Bundestag den Gesetzentwurf bereit am 1. Juni verabschiedet hatte, passierte das Gesetz zur Einheit der Ost-West Rente am 7. Juli 2017 den Bundesrat.

In sieben Schritten auf 100 Prozent Einheit
Danach erfolgt die Angleichung des unterschiedlichen Rentenrechts in Ost- und Westdeutschland stufenweise über sieben Erhöhungen. Im ersten Schritt wird der Rentenwert Ost ab dem 1. Juli 2018 auf 95,8 Prozent des Westwertes gehoben, in den darauffolgenden Jahren um jeweils 0,7 Prozent. Zum 1. Juli 2024 beträgt der Rentenwert Ost dann 100 Prozent des Rentenwertes West.

Finanzierung der Angleichung
Die Kosten der Angleichung trägt in den ersten Jahren die Rentenversicherung. Von 2022 an leistet der Bundeshaushalt einen Zuschuss: Im Jahr 2022 zunächst 200 Millionen Euro, von 2023 bis 2025 jährlich jeweils 600 Millionen Euro mehr. Ab dem Jahr 2025 fällt der Bundeszuschuss damit dauerhaft jährlich um zwei Milliarden Euro höher aus.

Länder hoffen auf schnelle Anpassung

In einer das Gesetz begleitenden Entschließung äußern die Länder die Hoffnung, dass die Angleichung der Rentenwerte schneller vollzogen werden kann, als im Gesetz vorgesehen. Denn schließlich stelle das Gesetz sicher, dass Rentnerinnen und Rentner in den neuen Ländern auch bei künftigen Rentenanpassungen nicht hinter der realen Lohn- und Gehaltsentwicklung zurückbleiben. Zugleich appelliert der Bundesrat an Politik, Wirtschaft und Tarifpartner, die Differenzen bei den Löhnen weiter abzubauen.

Zum Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz