Ab 2025 wird die Rente in ganz Deutschland einheitlich berechnet. Der Rentenwert Ost wird an den im Westen geltenden Rentenwert schrittweise angeglichen. Das hat die Bundesregierung mit dem Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz beschlossen.

Fast 30 Jahre nach dem Mauerfall wird nun auch in der Rente die Einheit vollendet. Gut sechs Millionen Menschen aus den neuen Bundesländern zahlen derzeit in die gesetzliche Rentenversicherung ein. Sie werden davon profitieren, dass es künftig keine Unterschiede mehr bei der Rente gibt.

Ab dem 1. Juli 2018 wird der Rentenwert Ost an den im Westen geltenden Rentenwert in sieben Schritten angeglichen: im ersten Schritt auf 95,8 Prozent des Westwertes, dann in den darauffolgenden Jahren um jeweils 0,7 Prozent. Zum 1. Juli 2024 beträgt demzufolge der Rentenwert Ost 100 Prozent des Rentenwerts West.

Ab dem 1. Januar 2019 wird schrittweise auch die Bewertung der Arbeitsentgelte angepasst. Damit verringert sich nach und nach die Hochwertung der Verdienste in den neuen Bundesländern, so dass zum 1. Januar 2025 die Hochwertung ganz entfällt.

Ab 2025 wird die Rentenanpassung also auf der Grundlage der gesamtdeutschen Lohnentwicklung erfolgen – und zwar für ganz Deutschland. Die Angleichung wird auf die gesetzliche Unfallversicherung und die Alterssicherung der Landwirte übertragen. Angeglichen werden auch die Beitragsbemessungsgrenzen – ebenfalls in sieben Schritten.

Solide Finanzierung der Rentenanpassung

Die Rentenversicherung wird in den ersten Jahren die zusätzlichen Kosten der Angleichung selbst übernehmen. Ab dem Jahr 2022 wird der Bundeshaushalt einen Zuschuss leisten: in 2022 zunächst 200 Millionen Euro, von 2023 bis 2025 jährlich jeweils 600 Millionen Euro mehr. Ab dem Jahr 2025 wird somit der Bundeszuschuss dauerhaft jährlich zwei Milliarden Euro höher ausfallen.

Die Kosten der Rentenangleichung steigen mit den Angleichungsschritten von 600 Millionen Euro im Jahr 2018 auf voraussichtlich 3,9 Milliarden Euro im Jahr 2025. Der Bundeszuschuss wird also ab 2025 rund die Hälfte der jährlichen Mehrausgaben decken. Ziel ist es, dass die Beiträge zur Rentenversicherung stabil bleiben.

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