Umwelt und Energie
Bundestag und Bundesrat haben den vorgeschlagenen Kompromiss zur Kürzung der Solarförderung jetzt angenommen. Dadurch trat die Senkung rückwirkend zum 1. Juli in Kraft. Experten halten die Veränderungen in erster Linie für einen "kosmetischen Eingriff".
Anfang Juni hatte der Bundestag der Absicht der Bundesregierung zugestimmt, die Förderung der Solarenergie ab 1. Juli deutlich zu kürzen. Dieses Vorhaben war vom Bundesrat abgebremst und an einen Vermittlungsausschuss überwiesen worden. Die Ländervertretung wollte geringere Kürzungen und lehnte es ab, dass Solarparks auf Ackerflächen in Zukunft überhaupt nicht mehr gefördert werden sollen.
Inzwischen hat der Vermittlungsausschuss einen Kompromissvorschlag erarbeitet, dem nach dem Bundestag jetzt auch der Bundesrat zugestimmt hat. Danach sind die neuen Regelungen rückwirkend zum ersten Juli in Kraft getreten. Sie sehen vor, dass die Solarförderung bis zum 1. Januar 2012 um bis zu 50 % gekürzt wird. Zunächst werden die Fördersätze um bis zu 13 % und zum 1. Oktober um weitere 3 % reduziert. Zum 1. Januar 2011 kann noch einmal um bis zu 13 % und ein Jahr später um 21 % gekürzt werden. Die konkrete Höhe der Kürzungen hängt davon ab, wie sich der Markt entwickelt.
Wie bereits vom Bundestag vorgesehen, wird dabei zwischen Anlagen auf Hausdächern und auf Freiflächen außerhalb von Ackerflächen differenziert. Während die Kürzung bei Dachanlagen bis zu 13 % beträgt, liegt sie bei Freiflächenanlagen mit 12 % leicht darunter. Solaranlagen auf Mülldeponien oder ehemaligem Militärgelände wird die Förderung um 8 % gekürzt. Im Gegensatz zu dem ursprünglichen Wunsch des Bundesrats bleibt es dabei, dass es für Solarparks auf landwirtschaftlichen Flächen in Zukunft keine Fördergelder mehr gibt. Auch die ursprünglich geplanten stärkeren Anreize für den Eigenverbrauch von Solarstrom wird es nicht geben.
Insgesamt hat der Kompromiss in erster Linie zu einer Verschiebung der vollen Kürzungen um drei Monate geführt. Aus Sicht von Solar-Experten haben der Einspruch des Bundesrats und das Vermittlungsverfahren letzten Endes nur zu einem "kosmetischen Eingriff" geführt, aber keine substantiellen Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Kürzungsvorhaben erbracht.
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