Umwelt und Energie
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags hat kurz vor der Sommerpause die am 3. Mai verhängte Sperre für das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien aufgehoben. Damit sind die Mittel in Höhe von 115 Mio. EUR zur Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt wieder frei. Allerdings gibt es zahlreiche Ausnahmen von der Förderung.
Seit dem 12. Juli nimmt das zuständige Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wieder Förderanträge für Anlagen zur Wärmeerzeugung mit alternativen Energien entgegen. Anträge, die zwischen dem 3. Mai – dem Datum des Förderstopps – und dem 12. Juli gestellt wurden, müssen erneut eingebracht werden.
Durch die Aufhebung der Haushaltssperre können die bislang gesperrten Mittel in Höhe von 115 Mio. EUR in diesem Jahr für die weitere Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt genutzt werden. Allerdings werden einige Anlagentypen von der Förderung ausgeschlossen. Nicht mehr gefördert werden beispielsweise kleine Anlagen zur Kraft-Wärme-Koppelung, sog. Mini-KWK, weil die für sie bereitstehenden Mittel nach Angaben des Bundesumweltministeriums bereits völlig ausgeschöpft seien.
Ebenfalls nicht gefördert werden Anlagen, die in Neubauten errichtet werden, weil hier ohnehin eine bundesweite Nutzungspflicht der erneuerbaren Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz besteht.
Auch bereits breit im Markt etablierte Technologien, wie luftgeführte Pelletöfen und Scheitholzvergaserkessel oder Solarkollektoranlagen, die ausschließlich der Warmwasserbereitung dienen, sind aus Sicht der Politiker nicht mehr förderungsbedürftig.
Weiterhin gefördert werden dagegen hocheffiziente Wärmepumpen, die eine Jahresarbeitszahl von mind. 3,7 bei Luft-Wasser- und von 4,3 bei Wasser-Wasser-Wärmepumpen bringen. Auch Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, zur Kälteerzeugung und zur Prozesswärmeerzeugung sowie innovative Solarkollektoranlagen auf Mehrfamilienhäusern, Pelletkessel und Hackschnitzelkessel bekommen wieder Fördergelder.
Die Bundesregierung plant zukünftig noch weitere Einschnitte bei der Förderung von Solarkollektoren, Biomasseheizungen und Wärmepumpen. Auch bei dem jetzt freigegebenen Programm wurden einzelne Fördersätze und Boni gekürzt, die Details werden demnächst veröffentlicht.
Informationstipp: Die Antragsformulare und weitere Informationen zu der ab dem 12. Juli 2010 gültigen Förderrichtlinie erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA.