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Im Nationalen Aktionsplan für erneuerbare Energien geht die Bundesregierung davon aus, dass im Jahr 2020 der Anteil der erneuerbaren Energien am Bruttoendenergieverbrauch bereits knapp 20 % erreichen kann.

Um dieses ehrgeizige Ziel zu erreichen, bedarf es einer kontinuierlichen Weiterentwicklung sowohl der technischen Anforderungen an EEG-Anlagen, als auch der Maßnahmen und Instrumente, wie beispielsweise das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Dennoch werden mit jeder Gesetzesnovellierung der Umfang und die Komplexität der Regelungen steigen. So benötigt der angestrebte weitere Ausbau einen Aus- und Umbau der Netze. Auch die gesetzlichen Vergütungen sind an eine Vielzahl von Voraussetzungen geknüpft, die dauerhaft von Anlagenbetreibern einzuhalten sind. Die Kenntnis der gesetzlichen Rahmenbedingungen gehört daher für Anlagenbetreiber, Planer, Investoren, Berater aber auch Kommunen zum wichtigsten "Handwerkzeug".

Wir befassen uns intensiv mit dieser Thematik und stellen verschiedene Medien zur Verfügung, die die zahlreichen gesetzlichen Anforderungen und Voraussetzungen für den Anschluss und den Betrieb einer EEG-Anlage transparent und praxisnah darstellen. 

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