Erneuerbare Energien
Gesetzliche Anforderungen transparent gemacht
Es gibt immer wieder Themen, die die Nation spalten. Bei der Förderung erneuerbarer Energien dagegen ist man sich einig. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes forsa halten 97 % der Befragten die Nutzung und den Ausbau erneuerbarer Energien für wichtig.
Erneuerbare Energien haben sich längst als lukrativer Wirtschaftszweig etabliert. Folgende Fakten sprechen eine klare Sprache für ihr Potenzial:
Einhergehend mit der rasanten technischen Entwicklung hat der Gesetzgeber die Regelwerke ausgebaut. Die Anforderungen an die Anlagenbetreiber sind gestiegen – beispielsweise durch verschärfte Anforderungen seitens der Genehmigungs- und Überwachungsbehörden. Daher ist ein genauer Überblick über die wichtigsten Regelungen unverzichtbar geworden.
Zudem hält Google im Bereich „Erneuerbarer Energien“ jede Menge Treffer bereit. Aber sind diese Zufallstreffer auch tatsächlich vollständig und rechtlich korrekt? Eröffnen sie genügend Planungssicherheit zur Durchführung der Projekte? Unsere zwei neuen Broschüren aus der Edition „Umwelt & Energie“ enthalten als praxisnahe und kompakte Ratgeber für Anlagenbetreiber, Planer und Investoren die wichtigsten rechtssicheren Informationen rund um das Thema „Erneuerbare Energien“.
Beide Broschüren beinhalten die geplanten Verwaltungsvorschriften und Gesetzesregelungen, die seit dem 1. Juli gültig sind. Sie sind ab sofort lieferbar. Aktueller geht es nicht!
Weitere Details zu beiden Broschüren finden Sie nachfolgend.
EEG in der PraxisDer Autor beider Broschüren
Philipp Wernsmann ist Rechtsanwalt und spezialisiert auf den Bereich der Erneuerbaren Energien.
Nach seinem zweiten Staatsexamen 2003 arbeitete er zunächst als Anwalt in einer Osnabrücker Kanzlei, begleitete Genehmigungsverfahren für Windenergie- und Biogasanlagen und führte gerichtliche Verfahren durch.
2006 gründete Philipp Wernsmann eine eigene Kanzlei und spezialisierte sich auf das Recht der Erneuerbaren Energien und auf das Verwaltungsrecht.
Schwerpunkt seiner anwaltlichen Tätigkeit ist die Beratung und Betreuung von Biogas- und Photovoltaik-Anlagenbetreibern zu allen genehmigungs- und EEG-rechtlichen Fragen.