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	<title>Viactiv AG-News Archive - inside partner</title>
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	<description>Verlag und Agentur GmbH</description>
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		<title>JAE: Kurzfristige Entgeltminderungen</title>
		<link>https://www.inside-partner.de/news/jae-kurzfristige-entgeltminderungen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jürgen Stüwe]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 26 Nov 2019 14:47:41 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[Entgeltminderungen von kurzer Zeit waren bisher für krankenversicherungsfreie Arbeitnehmer ein Problem. So hatten sie zur Folge, dass sofort Krankenversicherungspflicht eingetreten ist, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die JAE-Grenze unterschritten hat – auch wenn der Zeitraum der Entgeltminderung noch so kurz war.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Entgeltminderungen von kurzer Zeit waren bisher für krankenversicherungsfreie Arbeitnehmer ein Problem. So hatten sie zur Folge, dass sofort Krankenversicherungspflicht eingetreten ist, wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die JAE-Grenze unterschritten hat – auch wenn der Zeitraum der Entgeltminderung noch so kurz war. </strong></p>
<p>Für dieses Problem gibt es nun eine Lösung. Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben auf neue Regeln für zeitlich befristete Entgeltminderungen verständigt.</p>
<p>Festgelegt wurde, dass Entgeltminderungen dann keine Auswirkungen auf eine bestehende Krankenversicherungsfreiheit haben, wenn</p>
<ul>
<li>die Minderung des laufenden Arbeitsentgelts zeitlich im Vorfeld befristet ist,</li>
<li>die Rückkehr zu den oder annähernd den Verhältnissen vor der Entgeltminderung absehbar ist und</li>
<li>die Entgeltminderung nur von kurzer Dauer ist (in der Regel nicht länger als drei Monate).</li>
</ul>
<p>Zudem bleibt die Krankenversicherungsfreiheit für die Dauer von Kurzarbeit (mit Ausnahme des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld) und während einer stufenweisen Wiedereingliederung in das Erwerbsleben erhalten.</p>
<p>Die neue Regel gilt jedoch nicht für Teilzeitbeschäftigungen während einer Elternzeit oder einer Pflegezeit. Solche Tätigkeiten sind versicherungsrechtlich immer neu zu beurteilen. Unterschreitet das regelmäßige JAE die JAE-Grenze, tritt Krankenversicherungspflicht ein. Dies gilt auch dann, wenn die Teilzeitbeschäftigung nur drei Monate oder weniger umfasst.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Bauunternehmer: Haftung für Subunternehmer richtet sich nach Auftragshöhe</title>
		<link>https://www.inside-partner.de/news/bauunternehmer-haftung-fuer-subunternehmer-richtet-sich-nach-auftragshoehe/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jürgen Stüwe]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 21 Nov 2019 15:31:12 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://www.inside-partner.de/?post_type=news&#038;p=33200</guid>

					<description><![CDATA[In einem akutellen Urteil stellte das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg klar, dass bei der Haftung für die Beitragspflicht eines Nachunternehmers der Auftragswert maßgeblich ist und nicht derjenige des gesamten Bauvorhabens.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>In einem akutellen Urteil stellte das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg klar, dass bei der Haftung für die Beitragspflicht eines Nachunternehmers der Auftragswert maßgeblich ist und nicht derjenige des gesamten Bauvorhabens.</strong></p>
<p>Der Kläger betrieb bis Dezember 2013 einzelkaufmännisch ein Bauunternehmen. In diesem Monat wandelte er es in eine Kommanditgesellschaft um. 2013 wurde er von verschiedenen Bauträgern und Generalunternehmern beauftragt, Einzelgewerke zu erstellen. Hiervon vergab er zu erbringende Bauleistungen an vier Objekten an einen Nachunternehmer, über dessen Vermögen im November 2014 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Die beklagte Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung, die von der Zahlungsunfähigkeit des Nachunternehmers ausging, nahm den Kläger für dessen Erfüllung der Zahlungspflicht in Haftung. Der gesetzliche Mindestwert der Bauleistungen von 275.000 € sei erreicht, weil sich diese sog. „Bagatellgrenze“ auf die gesamten Bauvorhaben beziehe und nicht auf die zu erbringenden einzelnen Gewerke.</p>
<p>Das LSG wies die Berufung der Beklagten gegen das der Klage stattgebende Urteil des SG zurück. Der Kläger haftet weder als Allein- noch als Gesamtschuldner neben der Kommanditgesellschaft. Die Bagatellgrenze ist vorliegend unterschritten. Das Gesamtvolumen aller Subunternehmerverträge lag im Falle des Klägers unter 275.000 €. Maßgeblich ist bei Kettenbeauftragungen mehrerer (Sub-)Unternehmer der Wert der fremdvergebenen Aufträge und nicht derjenige des gesamten Bauvorhabens. Die Haftung ist auf den tatsächlichen Verursachungsbeitrag des die Aufträge vergebenden Unternehmers beschränkt. Dieser Rechtsgedanke ist dem gesamten Haftungsrecht immanent (LSG BW – AZ: L 6 U 3728/18).</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Altersvorsorge: Betriebsrentner werden entlastet</title>
		<link>https://www.inside-partner.de/news/altersvorsorge-betriebsrentner-werden-entlastet/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Jürgen Stüwe]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 Nov 2019 07:13:06 +0000</pubDate>
				<guid isPermaLink="false">https://www.inside-partner.de/?post_type=news&#038;p=32715</guid>

					<description><![CDATA[Ab 2020 werden alle Betriebsrentnerinnen und -rentner bei der gesetzlichen Krankenversicherung entlastet. Künftig müssen sie nur noch Beiträge für Einkommen aus Betriebsrenten zahlen, das 159 Euro übersteigt. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p><strong>Ab 2020 werden alle Betriebsrentnerinnen und -rentner bei der gesetzlichen Krankenversicherung entlastet. Künftig müssen sie nur noch Beiträge für Einkommen aus Betriebsrenten zahlen, das 159 Euro übersteigt. Das hat das Bundeskabinett beschlossen.</strong></p>
<p>Rund vier Millionen gesetzlich krankenversicherte Betriebsrentnerinnen und -rentner werden von der Einführung eines Freibetrags profitieren. Sie zahlen dann nur noch für die Einkünfte aus der betrieblichen Altersvorsorge Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, die den dynamischen Freibetrag von zunächst 159 Euro im Monat übersteigen.</p>
<p>„Wir wollen das Vertrauen in die betriebliche Altersvorsorge stärken. Wer fürs Alter vorsorgt, darf nicht bestraft werden“, sagte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn.</p>
<p><strong>Alle Betriebsrentner profitieren</strong><br />
Rentnerinnen und Rentner mit kleinen Betriebsrenten zahlen damit ab kommendem Jahr gar keine Beiträge mehr, für andere halbiert sich der Beitragssatz. Auch wer eine höhere Betriebsrente bezieht, wird spürbar entlastet: Er spart rund 300 Euro jährlich. Ganz konkret heißt das: Wer im kommenden Jahr 169 Euro im Monat Betriebsrente bekommt, zahlt nur noch auf 10 Euro Kassenbeiträge.</p>
<p><a href="https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/entlastung-betriebsrentner-1693464" rel="noopener noreferrer" target="_blank">Zur Pressemitteilung</a></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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