In einer aktuellen Pressemitteilung informiert das Bundesministeriums für Arbeit und Soziales über die wesentlichen Änderungen und Neuregelungen, die zum Jahresbeginn und im Laufe des Jahres 2025 im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wirksam werden.

Arbeitsmarktpolitik, Arbeitslosenversicherung, Bürgergeld
Ab dem 1. Januar 2025 erfolgen die Beratung, Bewilligung und Finanzierung von beruflichen Weiterbildungs- und Rehabilitationsmaßnahmen (bei Reha-Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit) auch für die Bürgergeldbeziehenden durch die Agenturen für Arbeit.

Ab dem 14. Januar 2025 steht allen Bürgerinnen und Bürgern die Jobcenter-App zur Verfügung. Sie bietet als Weiterentwicklung von jobcenter.digital einen weiteren Zugangskanal zu den Online-Angeboten der gemeinsamen Einrichtungen (gE). Die Jobcenter-App kann kostenfrei im jeweiligen App-Store (für die Betriebssysteme Android und iOS) auf ein mobiles Endgerät (z. B. Smartphone) hochgeladen werden. Sie bietet die Möglichkeit, einfach, mobil und barrierefrei Anträge zu stellen.

Insolvenzgeld
Der Umlagesatz für das Insolvenzgeld beträgt 0,15 Prozent ab dem 1. Januar 2025 . Dies ist in § 360 SGB III geregelt, der den gesetzlichen Umlagesatz festlegt.

Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung
Der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt ab dem 1. Januar 2025 weiterhin 18,6 Prozent in der allgemeinen Rentenversicherung und 24,7 Prozent in der knappschaftlichen Rentenversicherung.

Anhebung der Altersgrenzen
Das Renteneintrittsalter in der gesetzlichen Rentenversicherung wird seit 2012 schrittweise angehoben (sogenannte Rente mit 67). Versicherte, die 1959 geboren sind und für die keine Vertrauensschutzregelungen gelten, erreichen die Regelaltersgrenze mit 66 Jahren und 2 Monaten. Für die Jahrgänge 1964 und jünger liegt die Regelaltersgrenze zukünftig bei 67 Jahren.

Mindestbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung
Der Mindestbeitrag zur freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung ab dem 1. Januar 2025 beträgt 103,42 Euro monatlich.

Künstlersozialversicherung
Der Abgabesatz in der Künstlersozialversicherung beträgt im Jahr 2025 unverändert 5,0 Prozent. Darüber hinaus wird mit dem Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) die sogenannte Bagatellgrenze bei der Künstlersozialabgabe von derzeit 450 Euro pro Jahr auf zunächst 700 Euro im Jahr 2025 angehoben. Ab dem Jahr 2026 wird die Grenze dann 1.000 Euro pro Jahr betragen.

Digitale Rentenübersicht
Mit der Digitalen Rentenübersicht auf www.rentenuebersicht.de erhalten alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos einen transparenten Überblick über ihre individuellen Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung sowie der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge – auf einen Klick digital abrufbar.

Die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht bei der Deutschen Rentenversicherung stellt die Digitale Rentenübersicht zur Verfügung. Die Digitale Rentenübersicht schafft eine übergreifende und unabhängige Informationsbasis über die eigene Altersvorsorge und trägt so zu einer planvollen Absicherung des Lebensstandards im Alter bei. Denn nur wer gut informiert ist, kann möglichen Handlungsbedarf erkennen und rechtzeitig angehen.

Zur vollständigen Pressemitteilung