Wer vor dem Erreichen der Regelaltersgrenze neben der Altersrente arbeitet, darf normalerweise 6.300,00 Euro pro Kalenderjahr hinzuverdienen. Wie in den letzten beiden Jahren, wurde die Hinzuverdienstgrenze nun auch für das kommende Jahr erhöht.

Für 2020 wurde die Hinzuverdienstgrenze auf 44.590,00 Euro erhöht – und sollte eigentlich 2021 wieder gesenkt werden. Diese Absenkung wurde allerdings per Gesetz ausgehebelt, sodass in 2021 eine Hinzuverdienstgrenze von 46.060,00 Euro galt. Wie bereits in 2020 und 2021 wurde die Hinzuverdienstgrenze nun auch für 2022 befristet angehoben – auf 46.060,00 Euro (unverändert zu 2021). Grund hierfür ist, dass es aufgrund der Corona-Pandemie nach wie vor zu Personalengpässen kommt und der Gesetzgeber die Weiterarbeit und Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach dem Renteneintritt erleichtern möchte. Ab 2023 gilt voraussichtlich wieder die ursprüngliche Hinzuverdienstgrenze von 6.300,00 Euro pro Kalenderjahr. Die Erhöhung der Verdienstgrenzen gilt nicht für Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten.