Wer sich entscheidet, einen an Demenz erkrankten Angehörigen zu pflegen, stellt sich einer großen Herausforderung. Die Broschüre „Ratgeber Demenz“ des Bundesministeriums für Gesundheit informiert u.a. darüber, wie die gesetzlichen Regelungen aussehen und welche Leistungen bei der Betreuung von an Demenz erkrankten Angehörigen in Anspruch genommen werden können.

Es gibt nichts zu beschönigen: Die Diagnose „Demenz“ ist ein tiefgreifender Einschnitt in das Leben. Das gilt natürlich in erster Linie für die oder den Betroffenen, aber auch für die Angehörigen. Die Vorstellung, den Zugang zu einem geliebten Menschen Schritt für Schritt zu verlieren, kann Angst und Verzweiflung auslösen. Umso wichtiger ist es für Angehörige, von Anfang an, nicht nur die an Demenz erkrankte Person im Auge zu behalten, sondern auch sich selbst.

Aber oft fällt es den betreuenden Familienmitgliedern schwer, Hilfe anzunehmen. Dabei können die Angst, versagt zu haben, oder die Scheu, fremde Personen in die Privatsphäre eindringen zu lassen, eine Rolle spielen. Die Erfahrung zeigt aber, dass betroffene Personen, die fremde Hilfe in Anspruch nehmen, durchweg davon profitieren. Häufig äußern sie Bedauern darüber, sich nicht schon früher um Hilfsangebote gekümmert zu haben.

Die Broschüre „Ratgeber Demenz“ des Bundesministeriums für Gesundheit informiert u.a. über die verschiedenen Beratungsangebote für pflegende Angehörige und auch darüber, wo man direkt Unterstützung oder Austausch im Alltag erfährt.

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