Stand: Januar 2023
- Geltung
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Auftragnehmer (inside partner) und Auftraggeber (Kunde). Sie gelten auch für alle in Zukunft zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nicht, soweit die Parteien im Einzelfall eine hiervon abweichende Regelung getroffen haben.
- Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn der Auftragnehmer diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
- Eigentumsvorbehalt
Vom Auftragnehmer gelieferte Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung Eigentum des Auftragnehmers, soweit kein Eigentumsübergang an den Auftraggeber aus gesetzlichen Gründen stattfindet. Der Auftragnehmer ist berechtigt, dem Auftraggeber Eigentum an gelieferten Gegenständen zu verschaffen und eine Abschlagszahlung für die Lieferung der übereigneten Gegenstände zu verlangen.
- Gewährleistung
Ist eine vom Auftragnehmer erbrachte Leistung mangelhaft, kann der Auftraggeber Nacherfüllung verlangen. Wird der Mangel durch die Nacherfüllung des Auftragnehmers nicht beseitigt, kann der Auftraggeber die Vergütung des Auftragnehmers mindern. Weitere Gewährleistungsrechte stehen dem Auftraggeber vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung zur Haftung nicht zu. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr. Ein offensichtlicher Mangel kann nur innerhalb von zwei Wochen ab Beginn der Gewährleistungsfrist gerügt werden. Offensichtlich ist ein Mangel, der einem nicht fachkundigen Auftraggeber ohne nähere Untersuchung der erbrachten Leistungen auffällt. Die Anzeige eines Mangels ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.
- Produktion von Großauflagen
Bei Printmedien, die vom Auftragnehmer im Rahmen einer Groß- oder Sammelauflage produziert werden, behält sich der Auftragnehmer bei nicht erreichter Groß- oder Sammelauflage eine Anpassung des Angebotspreises oder einen Rücktritt von der geplanten Produktion vor. Das Angebot wird in diesen Fällen als „freibleibend“ gekennzeichnet.
- Lieferverzug
Bei durch den Auftragnehmer nicht zu vertretende unvorhergesehene Hindernisse (z.B. Lieferengpässe bei Vorlieferanten) kann der Auftragnehmer den für die Leistung vereinbarten Liefertermin um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinausschieben. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des § 275 BGB (Ausschluss der Leistungspflicht). Der Auftraggeber wird informiert, sobald erkennbar ist, dass die vereinbarte Leistung nicht oder nicht rechtzeitig erbracht werden kann. Können Auftragnehmer und Auftraggeber keine Einigung über den neuen Liefertermin erzielen, ist der Auftraggeber zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
- Haftung
Die Haftung des Auftragnehmers für einen Schaden, der nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht, ist ausgeschlossen, wenn der Schaden auf eine lediglich fahrlässige Verletzung einer Pflicht des Auftragnehmers zurückzuführen ist und die verletzte Pflicht nicht zu den wesentlichen Vertragspflichten des Auftragnehmers zählt.
- Freiheit von Rechten Dritter
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die durch ihn erbrachten Dienstleistungen (insbesondere Print- und Onlinemedien inkl. des hier genutzten Bildmaterials) frei von Schutzrechten Dritter sind und auch sonst seiner Kenntnis nach keine Rechte bestehen, die die Nutzung durch den Auftraggeber einschränken oder ausschließen.
Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von sämtlichen Ansprüchen Dritter in Zusammenhang mit den von ihm erbrachten Dienstleistungen frei. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer unverzüglich benachrichtigen, falls ihm gegenüber Ansprüche wegen der Verletzung solcher Rechte geltend gemacht werden.
- Rechnungen und Zahlungen
Rechnungen können nach Ablauf von zwei Wochen nach Zugang beim Auftraggeber nicht mehr beanstandet werden. Eine Beanstandung hat schriftlich zu erfolgen. Jede Rechnung ist sofort nach Zugang beim Auftraggeber ohne Abzug zu bezahlen. Dies gilt nicht, soweit die Parteien im Einzelfall eine hiervon abweichende Regelung getroffen haben.
- Kündigung
Bei einer Vertragslaufzeit von bis zu einem Jahr ist eine Kündigung mit sechswöchiger Kündigungsfrist zum Quartalsende möglich. Bei einer Vertragslaufzeit von über einem Jahr ist eine Kündigung jeweils bis 30.6. eines Jahres zum 31.12. des gleichen Jahres möglich. Dies gilt nicht, soweit die Parteien im Einzelfall eine hiervon abweichende Regelung getroffen haben. Die Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt.
Weitere Bestimmungen
Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Für eventuelle Streitigkeiten, die sich aus dem Vertrag ergeben oder mit ihm in Zusammenhang stehen, ist das Gericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Auftragnehmer seinen Sitz hat. Diese Gerichtsstandsvereinbarung gilt nur gegenüber kaufmännischen Auftraggebern.
Änderungen und Ergänzungen sowie die Aufhebung des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich der vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Teile hiervon unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag Lücken enthalten, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
An Stelle der unwirksamen Bestimmung werden die Parteien diejenige wirksame Bestimmung vereinbaren, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt, im Falle von Lücken diejenige Bestimmung, die dem entspricht, was nach dem Sinn und Zweck des Vertrages einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vernünftiger Weise vereinbart worden wäre, hätte man diese Angelegenheit von vornherein bedacht.
Legden, 16. Januar 2023