Datenschutz 2018:
Neuregelungen umsetzen, Bußgelder vermeiden!
Nach zähen Verhandlungen erfolgte Ende 2015 die europaweite Einigung auf eine EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Inkraftgetreten sind die Neuregelungen am 25. Mai 2018 – zeitgleich mit dem ebenfalls neugefassten Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
Mehrwert durch Erläuterungen und Begründungen
Unser Taschenbuch enthält nicht nur den gesamten Gesetzestext von DSGVO und BDSG mit dem Rechtsstand 25. Mai 2018. Als zusätzlichen Service bietet unser Werk die umfangreichen Erläuterungen und Begründungen des Gesetzgebers zu den anstehenden Neuregelungen. Durch diese Kombination wird das komplexe Regelwerk verständlich und nachvollziehbar dargestellt.
Empfindliche Bußgelder bei Verstößen
Wichtig zu wissen: Der Rahmen für Geldbußen bei Verstößen gegen die neuen Datenschutzbestimmungen wurde mit der DSGVO deutlich erhöht. So können jetzt bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des weltweiten Jahresumsatzes als Strafe verhängt werden.
Grund genug, sich – sofern noch nicht geschehen – schnellstmöglich mit allen relevanten Neuregelungen vertraut zu machen.
Die Uhr tickt!