Ausgleichsabgabe: Fristende für 2024 naht
Bis Ende März 2025 müssen Arbeitgeber ggf. die sog. Ausgleichsabgabe für das Jahr 2024 entrichten. Diese wird fällig, wenn eine nicht hinreichende Anzahl schwerbehinderter Menschen im Betrieb beschäftigt wurde. In diesem Zusammenhang greifen gesetzliche Neuerungen, die nunmehr erstmals zu berücksichtigen sind.