Corona-Prämie bis März 2022 verlängert
Arbeitgeber können ihren Arbeitnehmern in der Zeit vom 01.03.2020 bis 31.03.2022 aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500,00 Euro sozialversicherungs- und steuerfrei in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewähren. Ursprünglich galt diese Frist nur bis zum 31.12.2020, wurde dann bis zum 30.06.2021 und aktuell bis zum 31.03.2022 verlängert.