Freistellung: Keine Pflicht zur Aufnahme einer neuen Beschäftigung
Wird ein Arbeitnehmer freigestellt, ist der nicht verpflichtet, diese Phase dadurch Aufnahme einer neuen Beschäftigung zu verkürzen. Eine entsprechende Forderung eines Arbeitgebers hat das Bundesarbeitsgericht jetzt in einem Urteil abgewiesen (AZ: 5 AZR 127/24).