Lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten ab 2018
In einem Schreiben an die obersten Finanzbehörden der Länder hat das Bundesfinanzministerium am 21.12.2018 über die lohnsteuerliche Behandlung von unentgeltlichen oder verbilligten Mahlzeiten der Arbeitnehmer ab dem Kalenderjahr 2018 informiert.