Opfer von Stalking sind in Zukunft besser geschützt. Die Reaktion des Opfers spielt künftig für die Strafbarkeit keine Rolle mehr. Das regelt das Gesetz zur Verbesserung des Schutzes gegen Nachstellungen, welches der Bundesrat nun gebilligt hat.

Bislang war für die Strafbarkeit des Täters mitentscheidend, wie das Opfer auf das Stalking reagierte. Die so genannte Nachstellung war nur strafbar, wenn sie das Leben des Opfers schwerwiegend beeinträchtigte – etwa wenn die betroffene Person deshalb umgezogen ist oder den Job gewechselt hat.

Für die Strafbarkeit von Stalking genügt es zukünftig, wenn die Nachstellung objektiv geeignet ist, das Opfer zu beeinträchtigen.

Staatsanwaltschaft muss verfolgen
Die Belastungen für Stalkingopfer werden durch eine weitere neue Regelung verringert: Bislang konnte die Staatsanwaltschaft, ein Verfahren wegen Stalking einstellen und das Opfer auf die Möglichkeit der Privatklage verweisen. Diese Möglichkeit entfällt in Zukunft.