Die für die Beitragsberechnung zu berücksichtigenden und bundesweit geltenden Sachbezugswerte sind in der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) festgelegt. Die voraussichtlichen Werte für 2018 wurden nun bekannt gegeben.

Auch Sachbezüge stellen Arbeitsentgelt im Sinne der Sozialversicherung dar. Zu den Sachbezügen zählen insbesondere die freie Verpflegung, Unterkunft und Wohnung. Diese Werte werden jährlich an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Der entsprechende Index für Verpflegung im Bereich Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen ist im maßgeblichen Zeitraum von Juni 2016 bis Juni 2017 um zwei Prozent gestiegen, der Wert für Unterkunft und Mieten um 1,3 Prozent.

Auf dieser Grundlage soll der Monatswert für die Verpflegung für 2018 von 241 Euro (täglich: 8,03 Euro) auf 246 Euro (täglich: 8,20 Euro) angehoben werden. Hiervon entfallen 52 Euro (täglich 1,73 Euro) auf das Frühstück sowie jeweils 97 Euro (täglich 3,23 Euro) auf das Mittag- und Abendessen.

Der Wert für Unterkunft und/oder Mieten wird von monatlich 223 Euro auf 226 Euro bzw. von 3,92 Euro auf 3,97 Euro je Quadratmeter, bei einfacher Ausstattung von 3,20 Euro auf 3,24 Euro je Quadratmeter angehoben.