Krankengeld bei Teilrente wegen Alters ab 2027 eingeschränkt
Bislang kann grundsätzlich auch bei einer sehr hohen Teilrente – beispielsweise 99,99 % der Altersvollrente – weiterhin ein Krankengeldanspruch aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung bestehen. Der Gesetzgeber sah hierin einen systemwidrigen Mitnahmeeffekt und schränkt diese Gestaltungsmöglichkeit ab dem 01.01.2027 deutlich ein.