Seit dem 01.10.2021 können gesetzlich Krankenversicherte drei neue Leistungen in Anspruch nehmen. Welche das sind, erläutert der Gemeinsame Bundesausschuss (B-BA) in einer Pressemitteilung.
Die erste Verbesserung gilt dem Neugeborenen-Screening. Diese Früherkennungsuntersuchung, bei der einige Tropfen Blut des Kindes untersucht werden, umfasst nun auch die spinale Muskelatrophie (SMA) und die Sichelzellkrankheit. Die SMA ist eine neuromuskuläre Erkrankung, bei der die motorischen Nervenzellen im Rückenmark absterben. Bei der Sichelzellkrankheit sind die Erythrozyten sichelförmig verkrümmt und können ihre Aufgabe, den Sauerstoff zu transportieren, nicht gut erfüllen.
Versicherte ab 35 Jahren haben seit dem 01.10.2021 einmalig den Anspruch, sich auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und Hepatitis C testen zu lassen. Das Screening-Angebot ist neuer Bestandteil des sogenannten Check-ups, also der Gesundheitsuntersuchung, die regelmäßig alle drei Jahre ansteht. Die Tests können übergangsweise auch separat durchgeführt werden, wenn der letzte Check-up weniger als drei Jahre zurückliegt. Auf diese Art können Infektionen erkannt werden, die bislang noch symptomlos verlaufen. Spätfolgen einer unbehandelten chronischen Hepatitis wie Leberzirrhose oder Leberkrebs lassen sich durch eine Therapie mit antiviralen Medikamenten sehr wirksam verhindern.
Die dritte neue Leistung ist die gruppenpsychotherapeutische Grundversorgung. Damit steht seit dem 01.10.2021 in der ambulanten Psychotherapie ein neues Versorgungsangebot zur Verfügung. Patienten haben damit die Möglichkeit, erste Erfahrungen mit dem Gruppen-Setting zu sammeln. Außerdem können sie so prüfen, ob eine Gruppentherapie für sie infrage kommen könnte. Die Therapeuten informieren in bis zu vier Sitzungen zu je 100 Minuten (oder in bis zu acht Sitzungen zu je 50 Minuten) über psychische Störungen sowie über Arbeitsweise und Wirkmechanismen, Chancen und Nutzen einer Gruppentherapie. Gleichzeitig geht es aber auch um eine erste Symptomlinderung. Um den niedrigschwelligen Zugang abzusichern, ist kein Anzeige- oder Antragsverfahren gegenüber den Krankenkassen notwendig. Neu seit dem 01.10.2021 ist außerdem, dass auch anfängliche Sitzungen vor dem eigentlichen Beginn einer Psychotherapie (probatorische Sitzungen) im Gruppen-Setting möglich sind.