Der Mindestlohn soll zum 01.01.2024 auf 12,41 Euro ansteigen. Das geht aus einem Beschluss der Mindestlohnkommission vom 26.06.2023 hervor. Damit diese Änderung tatsächlich so kommt, muss die Bundesregierung noch eine entsprechende Verordnung erlassen.
Die Mindestlohnkommission hat beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn zum 01.01.2024 von derzeit 12,00 Euro auf dann 12,41 Euro zu erhöhen. Eine weitere Erhöhung wurde per 01.01.2025 beschlossen. Ab dann soll der Lohn auf 12,82 Euro ansteigen. Zuletzt wurde der Mindestlohn per Gesetz zum 01.01.2023 von 10,45 Euro auf 12,00 Euro angehoben. Die Werte gelten brutto je Zeitstunde.
Die aktuelle Entscheidung der Kommission erfolgte mehrheitlich, jedoch gegen die Stimmen der Arbeitnehmerseite. Diese hatte eine Erhöhung auf 13,50 Euro ins Spiel gebracht. Im Weiteren führten die Vertreter ins Feld, dass spätestens Ende 2024 die EU-Mindestlohnrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden müsse. Danach sollen die Mindestlöhne in der Europäischen Union mindestens 60 Prozent des Medianlohns von Vollzeitbeschäftigten erreichen. Dies würde einem Mindestlohn in Höhe von mindestens 14,00 Euro entsprechen.