In Abstimmung mit den anderen Sozialversicherungsträgern stellen die Krankenkassen seit Jahren die Ausfüllhilfe sv.net für die elektronische Datenübermittlung zur Verfügung. Mit der neuen Regelung nach §95a SGB IV wurde die Rechtgrundlage für eine (neue) Ausfüllhilfe zum elektronischen Datenaustausch mit Sozialversicherungsträgern geschaffen. Diese neue Ausfüllhilfe „SV-Meldeportal“ wird die bisherige Ausfüllhilfe sv.net ab dem 04.10.2023 ablösen.
Der Fahrplan zur Umstellung
Das SV-Meldeportal hat im Mai 2023 die vorgeschriebene Systemprüfung abgeschlossen. Danach wurde das SV-Meldeportal von den Sozialversicherungsträgern für den Produktivbetrieb freigegeben. Anfang Juli 2023 startete ein eingeschränkter Pilotbetrieb. Bis Ende September 2023 sollen mit einer steigenden Anzahl von Nutzern Erfahrungen mit dieser neuen Anwendung gesammelt werden. Am 04.10.2023 wird das SV-Meldeportal für den flächendeckenden Produktionsbetrieb freigeschaltet.
Kosten
Die Nutzung des SV-Meldeportals ist in den Jahren 2023 und 2024 kostenfrei, sofern sich Arbeitgeber und deren Dienstleistungspartner bis zum 31.03.2024 als Nutzer registrieren. Erst ab 2025 ist für diese Anwender die Nutzung des SV-Meldeportals kostenpflichtig. Ab dem 01.04.2024 wird die Nutzungsgebühr allen neu registrierten Arbeitgebern sofort in Rechnung gestellt.
Weitere Informationen
Die Krankenkassen und die übrigen Sozialversicherungsträger werden die Arbeitgeber über die Änderungen zur Nutzung der Ausfüllhilfe auf dem Laufenden halten. Darüber hinaus können alle Informationen von der zentralen Plattform www.sv-meldeportal.de abgerufen werden.