Ab 20.09.2023 wird es in einigen Bundesländern möglich sein, Anträge auf das sogenannte Aufstiegs-BAföG in digitaler Form zu stellen. Das geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage im Bundestag hervor. In dieser hatte sich die CDU/CSU-Fraktion nach dem Sachstand erkundigt (BT-Drs. 20/8056).

Laut Auskunft der Bundesregierung werde das Onlineportal “AFBG Digital” zum 20.09.2023 freigeschaltet. Möglich sei es, das Antragsverfahren darüber digital abzuwickeln. Ab dem Zeitpunkt würde das Angebot von den ersten vier Ländern genutzt. In den nächsten Monaten würden weitere Länder folgen. Zur Dauer des Antragsverfahrens, die ebenfalls Thema der Anfrage war, gab es die Auskunft, dass die meisten Anträge in der vorgegebenen Bearbeitungsfrist von zwölf Wochen oder darunter bearbeitet würden.

Das Aufstiegs-BAföG fördert die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse, also etwa Meister, Techniker oder Betriebswirt. Gefördert werden Fortbildungen öffentlicher und privater Träger in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten. Wichtig dabei: Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Facharbeiter-, Gesellen- und Gehilfenprüfung oder eines Berufsfachschulabschlusses liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung.

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