Am 02.10.2023 läuft die Frist zur Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2023 ab. Dies gilt zumindest für diejenigen, die ihre Erklärung selbst machen. Damit hat man diesem Jahr einen Monat weniger Zeit als im Vorjahr.

Die meisten Arbeitnehmer müssen regelmäßig eine Steuererklärung abgeben. Befreit sind beispielsweise Personen mit Einnahmen bis zum Grundfreibetrags oder Arbeitnehmer mit der Steuerklasse I, die nur Einnahmen aus der Arbeitnehmertätigkeit haben.

In den letzten Jahren galten für die Abgabe der Erklärung längere Fristen als zuvor. Diese werden nun sukzessive auf einen neuen Standard zurückgeführt. So muss die Erklärung in diesem Jahr bis Montag, den 02.10.2023, beim Finanzamt eingereicht werden. Im nächsten Jahr, also für den Veranlagungszeitraum 2023, ist der 02.09.2024 (Montag) maßgeblich. Jeweils längere Fristen gelten, wenn man sich bei der Abgabe der Steuererklärung professioneller Hilfe (Steuerberater etc.) bedient. Dann ist bei der Erklärung für das Jahr 2022 der 31.07.2024 maßgeblich. Für 2023 läuft die Frist bis zum 02.06.2025.

Der künftige Regelfall ist, dass die Steuererklärung spätestens mit Ablauf des siebten Monats nach Ende des Kalenderjahres (bzw. dem gesetzlich bestimmten Zeitpunkt) abzugeben ist. Die Abgabefrist endet damit zukünftig grundsätzlich immer am 31.07. eines Folgejahres. Bei professioneller Hilfe ist der letzte Februartag des übernächsten Jahres entscheidend.

Schafft man es nicht in der vorgegebenen Zeit, die Erklärung abzugeben, kann man unter bestimmten Bedingungen beim Finanzamt eine Fristverlängerung beantragen. Das ist ratsam, denn andernfalls drohen Verspätungszuschläge, ggf. sogar Zwangsgelder bis hin zur Steuerschätzung.