Die Mindestlöhne in der Altenpflege sind zum 01.05.2024 gestiegen. Eine Pflegefachkraft erhält nun mindestens 19,50 Euro pro Stunde brutto, eine Pflegehilfskraft 15,50 Euro. Eine weitere Erhöhung folgt zum 01.07.2025. Hierüber informiert die Bundesregierung in einer Pressemitteilung.
Zum 01.05. ist der Pflegemindestlohn gestiegen: Hilfskräfte erhalten nun mindestens 15,50 Euro brutto pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 16,50 Euro und Pflegefachkräfte 19,50 Euro. Eine weitere Erhöhung der Mindestlöhne in der Altenpflege soll dann zum 01.07.2025 folgen. Sie ist nach Qualifikationsstufen gestaffelt und gilt – ebenso wie die erste Erhöhung zum Mai – einheitlich im gesamten Bundesgebiet. Die Pflegekommission hatte sich einstimmig für die Anhebung ausgesprochen.
Die Höhe des Pflegemindestlohns findet sich in der Sechsten Pflegearbeitsbedingungen-Verordnung vom 28.11.2023, die bereits zum 01.02.2024 in Kraft getreten ist.
Zudem wurde mit der Verordnung der Urlaubsanspruch für Beschäftigte in der Altenpflege erweitert. Sie haben Anspruch auf zusätzlichen bezahlten Urlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus: bei einer 5-Tage-Woche jeweils neun Tage pro Kalenderjahr. Wenn tarifliche, betriebliche oder arbeitsrechtliche Regelungen schon zusätzliche Urlaubstage vorsehen, gilt diese Regelung nicht.