Von der Rentenversicherungspflicht befreite Minijobber können ab 01.07.2026 in die gesetzliche Rentenversicherung zurückkehren. Diese Option dürfte besonders für Beschäftigte interessant sein, die Lücken in ihrem Rentenkonto schließen oder ihre Altersvorsorge verbessern möchten. Auf die Gesetzliche Änderung, die Ende letzten Jahres beschlossen wurde, weist aktuell unter anderem die Minijob-Zentrale in ihrem Internet Angebot hin.
Grundsätzlich sind Minijobs rentenversicherungspflichtig. Beschäftigte zahlen einen Eigenanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung – im gewerblichen Bereich derzeit 3,6 Prozent ihres Verdienstes. Wer keine eigenen Beiträge leisten möchte, kann sich von dieser Pflicht befreien lassen. Bislang war diese Entscheidung jedoch endgültig und galt für die gesamte Dauer des Minijobs.
Mit der zum 01.07.2026 erfolgten Änderung erhalten Betroffene nun eine zweite Chance. Durch die Rückkehr zur Rentenversicherungspflicht können sie wieder eigene Beiträge zahlen und damit die Vorteile der gesetzlichen Rentenversicherung nutzen. Dazu zählen unter anderem höhere Rentenansprüche sowie die vollständige Anrechnung der Beschäftigungszeiten auf wichtige Wartezeiten für spätere Rentenleistungen.
Zur Rückkehr müssen gewerbliche Minijobber einen Antrag bei ihrem Arbeitgeber einreichen. Dieser meldet die Änderung an die Minijob-Zentrale. In Privathaushalten erfolgt die Meldung über einen Änderungsscheck durch den Arbeitgeber. Die notwendigen Anträge können die Minijobber bereits vor dem Stichtag stellen, wirksam wird die Aufhebung der Befreiung jedoch frühestens ab dem 01.07.2026. Nach Eingang der Meldung kann die Minijob-Zentrale innerhalb eines Monats widersprechen. Erfolgt kein Widerspruch, gilt die Rückkehr als genehmigt. Die Änderung wird ab dem Monat nach der Antragstellung wirksam und bleibt für die gesamte Dauer des Minijobs bestehen. Ein späterer Wechsel zurück in die Befreiung ist nicht möglich. Wichtig dabei: Wer mehrere Minijobs hat, muss die Entscheidung für alle Jobs gleichzeitig treffen. Eine teilweise Änderung ist nicht möglich.