Der Hund darf mit in die Rehabilitationseinrichtung. So brauchen Versicherte während eines Aufenthalts nicht auf diesen wichtigen Begleiter zu verzichten. Auf dieses spezielle Angebot „Reha mit Hund“ weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in ihrem Internet-Angebot hin.
Ein niedrigeres Stresslevel, ein gesünderes Herz und eine stabilere Psyche: Verschiedene Studien kamen zu dem Ergebnis, das Hundehalter von positiven Effekten auf die Gesundheit profitieren können. Auch während einer medizinischen Reha fördert die Anwesenheit des vierbeinigen Begleiters die Genesung. Die Möglichkeit, den Hund mitzunehmen, erleichtert es vielen Versicherten zudem, eine Reha in Anspruch zu nehmen. Außerdem kann der eigene Hund eine wichtige Hilfe beim Genesungsprozess sein: Regelmäßige Spaziergänge helfen beispielsweise nach einer Operation dabei, wieder aktiv zu werden und fördern so den Heilungsprozess.
Für eine Reha mit Hund müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Wenn die jeweilige Einrichtung diese Möglichkeit bietet, muss die Mitnahme des gewünschten Hundes vorab angemeldet und bewilligt worden sein. Untergebracht werden die Versicherten und ihr Hund in einem eigenen, durch das Gesundheitsamt abgenommenen Gebäudeteil der Klinik. Aus hygienischen Gründen und aus Rücksicht auf andere dürfen sich mitreisende Hunde innerhalb des Klinikgebäudes ausschließlich im Patientenzimmer aufhalten. Eine Mitnahme zu Therapien, in den Speisesaal oder in die Cafeteria ist nicht möglich.
Ausgenommen sind bestimmte Kampfhunde oder solche, für die keine Hundehaftpflichtversicherung besteht. Außerdem ist es erforderlich, dass das Tier geimpft und gut sozialisiert ist. Es muss den Aufenthalt in Innenräumen kennen und stundenweise allein bleiben können.