Bürokratieabbau: Arbeitsverträge künftig per E-Mail möglich
Die Bundesregierung hat sich am Donnerstag, den 21.03.2024, darauf geeinigt, die Schriftform im Nachweisgesetz durch die Textform gem. § 126b BGB zu ersetzen. Arbeitsverträge können damit bald digital vereinbart werden, etwa durch eine E-Mail. Eine eigenhändige Unterschrift auf Papier ist dann nicht mehr nötig. Hierüber informiert die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) in einer Pressemitteilung.