Existenzgründer: Mit halbem Beitrag zum vollen Schutz
Handwerker, Hebammen, freiberufliche Lehrer sowie Künstler und Publizisten sind gesetzlich in der Rentenversicherung pflichtversichert. Die überwiegende Mehrzahl der Selbständigen ist es jedoch nicht. Sie können aber innerhalb von fünf Jahren nach der Existenzgründung die Pflichtversicherung beantragen.