Schwerbehindertenquote: Meldung für 2023 nicht vergessen
Jährlich müssen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplatzen melden, ob und wie viele schwerbehinderte Menschen sie beschäftigen. Die Frist für diese Meldung an die zuständige Agentur für Arbeit endet am 31.03. eines Jahres, in 2024 feiertagsbedingt jedoch erst am 02.04.2024.