Arbeiten von zuhause sollte betrieblich geregelt sein
Auswertungen der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2021 von rund 20.000 Erwerbstätigen in Deutschland zeigen: Über die Hälfte der Beschäftigten hat während der Pandemie zumindest teilweise von zuhause gearbeitet. Dabei haben Beschäftigte mit einer betrieblichen Vereinbarung zum Arbeiten von zuhause insgesamt bessere Arbeitsbedingungen. Diese und weitere Ergebnisse hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) in einem Kompaktbericht zur "Arbeit von zuhause" veröffentlicht.