Betriebsrente: Teilzeitentgelt ist maßgeblich
Eine Betriebsrente kann niedriger ausfallen, wenn jemand vor Renteneintritt in Teilzeit arbeitet. Das gilt zumindest dann, wenn die Kürzung das Einkommen der letzten Beschäftigungsjahre mitberücksichtigt. Eine entsprechende Entscheidung hat das Bundesarbeitsgericht kürzlich gefällt (AZ: 3 AZR 221/22).