Ausgleichsabgabe: Erhöhung zum 01.01.2024
Mit dem „Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarktes“ soll die Beschäftigung schwerbehinderter Menschen weiter gefördert werden. Damit einher geht auch eine Erhöhung der Ausgleichsabgabe, falls keine oder nicht ausreichend viele schwerbehinderten Menschen beschäftigt werden. Das Gesetz tritt zum 01.01.2024 in Kraft.