Kurzarbeitergeld: Zugangserleichterungen bis 31.12.2022 verlängert
Mit dem sich in der parlamentarischen Abstimmung befindlichen „Dritten Entlastungspaket werden die Voraussetzungen für den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld nun bis zum 31.12.2022 verlängert. Zudem wurde beschlossen, dass auch Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer zeitlich befristet wieder Kurzarbeitergeld erhalten sollen.