Kurzarbeitergeld: Zugangserleichterungen bis 31.12.2022 verlängert
Am 22.06.2022 hat das Bundeskabinett die Kurzarbeitergeldzugangsverordnung (KugZuV) beschlossen. Hierdurch wurden verschiedene – im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie eingeführte – Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld zunächst bis zum 30.09.2022 verlängert. Mit dem sich in der parlamentarischen Abstimmung befindlichen „Dritten Entlastungspaket sollen die Voraussetzungen für den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld nun bis zum 31.12.2022 verlängert werden.