Kurzarbeitergeld: Zugangserleichterungen bis zum 30.09.2022 verlängert
Am 22.06.2022 hat das Bundeskabinett die Kurzarbeitergeldzugangsverordnung (KugZuV) beschlossen. Hierdurch werden die Zugangserleichterungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld – für weitere drei Monate – bis zum 30.09.2022 verlängert.