Abbau des Solidaritätszuschlags
Ab 2021 werden rund 90 Prozent der Steuerzahler vollständig, weitere 6,5 Prozent teilweise vom Solidaritätszuschlag befreit. So wurde es bereits Ende 2019 vom Gesetzgeber beschlossen und verkündet (Gesetz zur Rückführung des Solidaritätszuschlags 1995).