Bundessozialgericht: Keine rückwirkende Kürzung der Rente nach Hochrechnung
Die Rentenversicherung darf eine Altersrente nicht rückwirkend kürzen, wenn sie zum Rentenbeginn auf Basis einer gesetzlich vorgesehenen Hochrechnung bewilligt wurde. Fallen die später tatsächlich gemeldeten Entgelte des Arbeitgebers niedriger aus, dürfen sie diese Hochrechnung nicht ersetzen. Dies hat das Bundessozialgericht kürzlich entschieden (AZ: B 5 R 6/24 R).