Schulabgänger: Arbeitslosmeldung entbehrlich
Abiturienten und andere Schulabgänger müssen sich grundsätzlich nicht bei der Agentur für Arbeit arbeitslos melden, um Nachteile für das Rentenkonto oder beim Kindergeld zu vermeiden. Wichtig ist lediglich, dass die Spanne zwischen den Ausbildungsabschnitten vier Monate nicht übersteigt.