Sonderregelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld laufen Ende Juni aus
Aufgrund der Corona-Folgen und dann wegen unterbrochener Lieferketten sowie der Auswirkungen steigender Energiepreise wurde vom Gesetzgeber vor einigen Jahren ein erleichterter Zugang zum Kurzarbeitergeld beschlossen. Diese Sonderregelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld laufen nun am 30.06.2023 aus. Hierüber informiert die Bundesagentur für Arbeit in einer Pressemitteilung.