Altersteilzeit im Blockmodell: Urlaub für die Freistellungsphase
Nach Beendigung eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses im Blockmodell besteht kein Anspruch auf Abgeltung von Urlaub für die sog. Freistellungsphase. Zu dieser Entscheidung gelangte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem aktuellen Urteil.