Familienleistungen sollen einfach, leicht und schnell online beantragt werden können. So soll einerseits Bürokratie abgebaut werden sowie andererseits ein moderner und effektiver Sozialstaat geschaffen werden. Dazu hat die Bundesregierung nun Eckpunkte beschlossen.

„Nicht der Bürger läuft, sondern seine Daten“ – nach diesem Grundgedanken sollen Auszahlungen von Geldleistungen vereinfacht werden. Bisher sind solche Auszahlungen häufig an zahlreiche Anforderungen gebunden, deren Erfüllung die Antragstellenden selbst nachweisen müssen.

Zukünftig werden sich Eltern entscheiden können, ob sie diesen bürokratischen Aufwand in die Verwaltung verlagern. Dann müssen die Behörden die notwendigen Angaben unmittelbar untereinander austauschen. Für die Bürgerinnen und Bürger soll dies transparent und nachvollziehbar bleiben.

Antragstellung erleichtern, Verwaltungsprozesse verbessern
Mit der Digitalisierung von Familienleistung wird ein weiteres Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. Digitale Angebote sollen Familien die Antragstellung erleichtern. Entsprechende Verwaltungsprozesse werden verbessert.

Ein entsprechender Gesetzentwurf soll dem Kabinett im März 2020 vorgelegt werden.

Hintergrund des Vorhabens ist das Onlinezugangsgesetz. Seit seinem Inkrafttreten 2017 ist im Bereich der Digitalisierung von Familienleistungen viel passiert: Mit dem Angebot ElterngeldDigital ist ein digitaler Antragsassistent erfolgreich gestartet. In 2020 soll ein ähnlicher Assistent KinderzuschlagDigital folgen. Bis zum Jahr 2022 sollen sämtliche Leistungen der Verwaltung auch digital angeboten werden.

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