Entgeltumwandlung: Ab 01.01.2019 Arbeitgeber-Zuschuss von 15 Prozent
Ab Januar 2019 müssen Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung zur betrieblichen Altersvorsorge (bAV) einen Zuschuss in Höhe der ersparten Beiträge entrichten. Pauschal sind dafür 15 Prozent vorgesehen. Hintergrund ist eine Änderung aus dem Betriebsrentenstärkungsgesetz, die dann greift.