Selbst getragene Krankheitskosten: Kein Abzug als Sonderausgaben möglich
Vereinbart ein Steuerpflichtiger mit einem privaten Krankenversicherungsunternehmen einen Selbstbehalt, können die deswegen von ihm zu tragenden Krankheitskosten nicht als Sonderausgaben abgezogen werden. Hierüber informierte der Bundesfinanzhof (BFH) heute in einer Pressemitteilung.