Am 01.09.2022 beginnt die stufenweise Einführung des E-Rezepts. Damit wird das bisherige Papierrezept nun nach und nach abgelöst. Basis für die Einführung ist das bereits am 20.10.2020 in Kraft getretene „Gesetz zum Schutz elektronischer Patientendaten in der Telematikinfrastruktur“.
Nach einer umfangreichen Testphase erfolgt die Einführung des E-Rezepts nun in einem zeitlich gestuften Verfahren. Dementsprechend startet am 01.09.2022 die 1. Stufe des E-Rezept-Rollouts. Den Start machen, nach dem Rückzug der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein, rund 250 Pilot-Arztpraxen in Westfalen-Lippe. Sukzessive sollen dann weitere Praxen und Kliniken sowie Regionen hinzukommen. Insgesamt werden die nächsten Schritte der stufenweisen Einführung von den Gesellschaftern der gematik zeitnah festgelegt. Die gematik wird den Rollout-Prozess eng begleiten.
Auch außerhalb des regional begleiteten E-Rezept-Rollouts kann das E-Rezept bundesweit in den (Zahn-)Arztpraxen und Krankenhäusern für die Verordnung von Arzneimitteln genutzt werden. Denn ab dem 01.09.2022, so das Bundesministerium für Gesundheit, sollen die Apotheken flächendeckend in ganz Deutschland in der Lage sein, E-Rezepte einzulösen und mit den Krankenkassen abzurechnen. Arztpraxen, die noch kein E-Rezept ausstellen können, müssen ersatzweise auf das bisher vorgesehene Papierrezept zurückgreifen. Auf diese Art und Weise ist die Arzneimittelversorgung in jedem Fall sichergestellt.
Für die Übermittlung des E-Rezepts wird die sichere Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen verwendet. Darunter versteht man das Informations- und Kommunikationsnetz im Gesundheitswesen, das Praxen, Krankenhäuser, Apotheken und weitere Leistungserbringereinrichtungen im Gesundheitswesen sicher miteinander verbindet, sodass die an der Versorgung Beteiligten besser und schneller miteinander kommunizieren können.