Ältere Mütter, die bisher noch keine Rente bekommen, können durch die zusätzlichen Kindererziehungszeiten („Mütterrente II“) seit Anfang Januar eine Regelaltersrente erhalten. Hierüber informiert die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz in einer Pressemitteilung.

Damit die Rente rückwirkend zum 1. Januar gezahlt wird, muss bis zum 30. April 2019 ein entsprechender Rentenantrag gestellt werden. Wir er später gestellt, kann die Rente erst ab dem Antragsmonat gezahlt werden.

Zwei Kinder reichen für eine Regelaltersrente
Die oben beschriebene Rente gilt für Mütter, die älter sind als 65 Jahre und 7 Monate, also eigentlich schon das Rentenalter erreicht haben. Wenn sie zwei Kinder erzogen haben, erfüllen sie jetzt allein durch die Kindererziehungszeiten die fünf Jahre, die sie für eine Regelaltersrente brauchen. Denn für jedes vor 1992 geborene Kind erhöht sich die Erziehungszeit von zwei auf zweieinhalb Jahre.

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