Reisende ins europäische Ausland sollten sich vorab darüber informieren, wie die Organ- und Gewebespende im Reiseland geregelt ist. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) rät Reisenden, einen gültigen Organspendeausweis in der jeweiligen Landessprache mitzuführen.

Unter welchen Umständen die Organe einer verstorbenen Person für eine Organspende entnommen werden dürfen, ist in den Ländern Europas gesetzlich nicht einheitlich geregelt. Generell greift bei einem Todesfall im Ausland das jeweilige Landesgesetz, unabhängig von der Nationalität der verstorbenen Person.

In Deutschland gilt die sogenannte Entscheidungslösung. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen durch regelmäßige Information in die Lage versetzt werden, eine unabhängige Entscheidung für oder gegen die Organ- und Gewebespende zu treffen. Organe oder Gewebe dürfen nur entnommen werden, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten zugestimmt hat – etwa auf einem Organspendeausweis oder in einer Patientenverfügung. Liegt keine Entscheidung vor, müssen die Angehörigen diese stellvertretend treffen. In Dänemark, Griechenland, Großbritannien, Litauen, Rumänien und der Schweiz gilt die Zustimmungslösung. Hier dürfen Organe und Gewebe ebenfalls nur entnommen werden, wenn die Zustimmung der verstorbenen Person oder die der Angehörigen vorliegt. In Ländern, wie zum Beispiel Frankreich, Italien, Polen, Spanien, Österreich und der Türkei, wird die Organ- und Gewebespende durch die Widerspruchslösung geregelt. Hier dürfen Organe grundsätzlich zur Transplantation entnommen werden, wenn die verstorbene Person zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Für Urlauber im Ausland gilt: Der ausgefüllte Organspendeausweis aus Deutschland dokumentiert die persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organspende. „Es ist bei einem Auslandsaufenthalt ratsam, neben einem Organspendeausweis in deutscher Sprache auch einen Ausweis in der Landessprache mitzuführen”, erklärt Dr. med. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA. So wird die persönliche Entscheidung für oder gegen die Organ- und Gewebespende auch im Ausland verstanden.

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