Alle Jahre wieder kommt es zu Anpassungen bei den Rechengrößen in der Sozialversicherung. Während verschiedene andere Werte noch nicht feststehen, zeichnen sich bei einigen Beitragssätzen bereits erste Tendenzen ab.

Die Insolvenzgeldumlage soll zum Jahreswechsel unverändert 0,06 Prozent betragen. Ebenfalls unverändert – bei 4,2 Prozent – bleibt die so genannte Künstlersozialabgabe. Sie wird als Umlage der Unternehmen erhoben, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten.

Erhöht werden soll hingegen der Beitrag zur Pflegeversicherung – um 0,3 bis 0,5 Prozentpunkte. Der Grund hierfür, so Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), sei ein Defizit in der gesetzlichen Pflegeversicherung von derzeit etwa drei Milliarden Euro. So gebe es mehr Pflegebedürftige als ursprünglich angenommen. Zudem habe es überproportionale Ausgabensteigerungen bei ambulanten Leistungen gegeben, insbesondere bei Entlastungsleistungen sowie in der Tages- und Nachtpflege. Und schließlich trugen auch höhere Sozialleistungen für Pflegepersonen zu den gestiegenen Ausgaben bei.

Günstiger soll es in der Arbeitslosenversicherung werden. Abweichend vom Koalitionsvertrag, der bereits eine Senkung um 0,3 Prozentpunkte vorsah, geht Bundesarbeitsminister Hubertus Heil aktuell von einer Senkung in Höhe von 0,5 Prozentpunkten aus.