Beschäftigte, deren Arbeitszeit erfasst wird, berichten deutlich seltener über zeitliche Entgrenzung. Zudem verfügen sie über eine größere zeitliche Flexibilität. Zu diesen Ergebnissen kommt eine Auswertung, die die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) veröffentlicht hat.

Die Arbeitszeit ist ein wichtiger Schlüsselfaktor für die körperliche und psychische Gesundheit der Beschäftigten. Mit seinem Urteil vom Mai 2019 hat der Europäische Gerichtshof die Mitgliedstaaten dazu aufgefordert, Arbeitgeber zu verpflichten, ein “objektives, verlässliches und zugängliches System zur Arbeitszeiterfassung” einzurichten. Die mit dem Urteil einhergehende Diskussion bewegt sich im Spannungsfeld zwischen zeitlicher Flexibilität und Entgrenzung von Arbeitszeit.

Der baua: Fokus “Arbeitszeiterfassung und Flexibilität – Ergebnisse der BAuA-Arbeitszeitbefragung 2019” beschreibt erstmals die Verbreitung, die Varianten und die Auswirkungen einer systematischen Arbeitszeiterfassung für Deutschland. Dazu wurden die Daten von rund 8.400 abhängig Beschäftigten im Alter von 18 bis 65 Jahren ausgewertet.

Die Analyse zeigt, dass bei der Mehrheit der Beschäftigten die Arbeitszeiten bereits betrieblich oder durch eine Selbstaufzeichnung erfasst werden; bei der Arbeit im Homeoffice oder in der Telearbeit jedoch deutlich seltener (80 Prozent im Betrieb, 66 Prozent bei der Arbeit von zuhause). Beschäftigte, deren Arbeitszeit nicht erfasst wird, berichten häufiger über zeitliche Entgrenzung, die sich beispielsweise in überlangen Arbeitszeiten, Pausenausfall oder fehlenden Ruhezeiten zeigen kann. Zeitliche Entgrenzung wirkt sich jedoch negativ auf Wohlbefinden und Gesundheit aus.

Insbesondere Beschäftigte, die von zuhause aus arbeiten, arbeiten häufig länger, wenn ihre Arbeitszeit nicht erfasst wird. Gerade in diesen Fällen bekommt die Arbeitszeiterfassung eine besondere Bedeutung, um eine mögliche zeitliche Entgrenzung sowohl für Beschäftigte, als auch für Betriebe sichtbar zu machen.

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