Ab dem 01.06.2023 entfällt der 3G-Nachweis bei der Einreise nach Deutschland. Das sieht eine Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung vor, die das Bundeskabinett Ende Mai beschlossen hat.
Das Infektionsgeschehen flaut ab, die derzeit dominierende Omikron-Variante des Coronavirus verursacht weniger schwere Krankheitsverläufe als zuvor zirkulierende Varianten wie beispielsweise Delta. Daher hat das Bundeskabinett Lockerungen bei der Einreise beschlossen.
Danach brauchen Einreisende ab dem 01.06.2022 keinen Nachweis mehr, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Doch es gibt Ausnahmen: Wer aus einem Virusvariantengebiet einreist ist nicht befreit. Hier gelten nach wie vor die bestehenden strengen Anmelde-, Nachweis- und Quarantäneregelungen. Aktuell sind jedoch keine Gebiete als solche deklariert. Daher gilt dieser Teil des Beschlusses vorsorglich, um ggf. zügig reagieren zu können und dann den Eintrag der Krankheit aus dem Ausland zu begrenzen.
Für den Impfnachweis ist es künftig ausreichend, wenn man mit einem von der WHO anerkannten Impfstoff geimpft ist. Dazu gehören laut Bundesregierung auch Impfstoffe wie Sinova, Sinopharm oder Coronavac von chinesischen Herstellern oder Covaxin eines indischen Herstellers.
Ebenfalls geändert: Die Kategorie der Hochrisikogebiete wird gestrichen. Allerdings sind derzeit ohnehin keine Staaten bzw. Regionen mehr als Hochrisikogebiete eingestuft.
Wie es ab dem Spätsommer mit den Einreisebestimmungen steht, ist offen: Die neue Verordnung gilt nur bis zum, 31.08.2022.